Kaufvertrag beim Grundstückskauf
Was im Kaufvertrag stehen muss
Der Kaufvertrag für ein Grundstück wird vom Notar erstellt und beurkundet. Er enthält alle Regelungen zum Eigentumsübergang und schützt beide Vertragsparteien. Beim Grundstückskauf gibt es einige Besonderheiten, die über den Standard-Kaufvertrag hinausgehen.
Wesentliche Vertragsinhalte
- Vertragsparteien: Name, Anschrift und Steuer-ID von Käufer und Verkäufer
- Grundstücksbezeichnung: Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblatt — eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Höhe, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Bankverbindung
- Lastenfreistellung: Der Verkäufer verpflichtet sich, bestehende Belastungen (z. B. Grundschulden) vor Übergabe löschen zu lassen
- Besitzübergang: Zeitpunkt, ab dem der Käufer das Grundstück nutzen darf
- Auflassungsvormerkung: Schützt den Käufer vor anderweitigem Verkauf bis zur Grundbucheintragung
Grundstücksspezifische Vertragsklauseln
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sollten zusätzlich folgende Punkte im Vertrag geregelt sein:
- Vermessung: Wird das Grundstück erst durch Teilung geschaffen, muss die Vermessung im Vertrag geregelt sein — wer beauftragt, wer zahlt, bis wann.
- Grenzfeststellung: Sind die Grundstücksgrenzen nicht eindeutig, sollte eine Grenzfeststellung vereinbart werden.
- Erschließungszustand: Der aktuelle Erschließungsgrad und eventuelle Nacherschließungskosten sollten vertraglich festgehalten werden.
- Baulasten: Eintragungen im Baulastenverzeichnis (z. B. Abstandsflächen, Zufahrtsrechte) müssen offengelegt werden.
- Altlastenfreistellung: Der Verkäufer sollte zusichern, dass keine Altlasten bekannt sind — oder bekannte Belastungen benennen.
- Bebaubarkeit: Ggf. Rücktrittsrecht, falls eine Baugenehmigung oder ein positiver Bauvorbescheid nicht erteilt wird.
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Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Personalausweis oder Reisepass
- Finanzierungsbestätigung der Bank
- Grundbuchauszug (beschafft in der Regel der Notar)
- Flurkarte und Lageplan
- Ggf. Bauvorbescheid oder Baugenehmigung
- Ggf. Bodengutachten
Ablauf nach Vertragsunterzeichnung
- Notar veranlasst Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Käufer zahlt den Kaufpreis nach Fälligkeitsmitteilung des Notars
- Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer nach Bescheid des Finanzamts
- Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
- Notar veranlasst Eigentumsumschreibung im Grundbuch
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Vertrag prüfen lassen
Wir begleiten den Kaufvertragsprozess und achten darauf, dass alle grundstücksspezifischen Regelungen — von der Erschließung bis zur Altlastenfreistellung — vertraglich abgesichert sind.