Gewerblicher Mietvertrag – sauber gestaltet, langfristig tragfähig
Bei Gewerbe ist die Vertragsfreiheit deutlich größer als bei Wohnen
Der gewerbliche Mietvertrag ist anders aufgebaut als der Wohnungsmietvertrag — die Vertragsfreiheit ist deutlich größer, der gesetzliche Mieterschutz geringer. Das macht den Vertrag zur entscheidenden Stellschraube: gut gestaltet bietet er Planungssicherheit über zehn Jahre, schlecht gestaltet hält er den Vermieter über Jahre fest, ohne Inflationsschutz oder Anpassungsmöglichkeit.
Wir gestalten Verträge zusammen mit erfahrenen Anwälten und stellen sicher, dass die Sonderklauseln Ihre Position als Eigentümer langfristig schützen.
Klauseln, die Sie als Vermieter brauchen
| Klausel | Was sie regelt | Worauf zu achten |
|---|---|---|
| **Indexierung** | Mietzins-Kopplung an Verbraucherpreisindex | Schwellwerte und Anpassungsrhythmus festlegen |
| **Konkurrenzschutz** | Schutz des Mieters vor Nachbar-Konkurrenz | Präzise formulieren, nicht pauschal |
| **Untervermietung** | Erlaubnis-Vorbehalt | Vermieter-Zustimmung sichern |
| **Mieterausbau** | Investitionsverteilung | Rückbau-Verpflichtung klären |
| **Vertragslaufzeit + Option** | Festlaufzeit plus Verlängerungsoption | Optionsrechte einseitig oder beidseitig |
| **Sicherheiten** | Mietkaution, Bürgschaften | Höhe an Bonität anpassen |
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Diskrete Sonderthemen, die oft vergessen werden
- Werbeanlagen – im Vertrag definieren, was zulässig ist.
- Sonderkündigung – bei Eigenbedarf oder strukturellen Veränderungen.
- ESG-Klauseln – Mitwirkungspflicht des Mieters bei energetischen Sanierungen.
- Nebenkostenabrechnung – Umlagefähigkeit klar definieren.
- Rückbau am Vertragsende – Mieter-Investitionen werden Bestand oder müssen weg.
Wer den Vertrag schreibt
Bei Gewerbeverträgen ist juristische Begleitung Standard, nicht Luxus. Bei kleineren Objekten reichen einfachere Standardverträge, die wir mit anwaltlicher Vorlage anpassen. Bei größeren Objekten oder besonderen Konstellationen (mehrere Mieter, ESG-Pflichten, Hotelpacht) wird der Vertrag individuell entworfen — meist vom Anwalt des Eigentümers, mit Gegenprüfung durch den Mieteranwalt. Wir koordinieren den Prozess.