Vermietungsprovision beim Gewerbe – frei verhandelbar und erfolgsabhängig

Bei Gewerbe ist die Provision Verhandlungssache, kein gesetzlich festgelegter Satz

Anders als bei Wohnen gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provisionshöhe. Die Konditionen werden frei zwischen Eigentümer, Makler und ggf. Mieter vereinbart — orientiert an Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Mietzins. Wir vereinbaren die Konditionen vor Vermarktungsstart schriftlich, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.

Auch wer die Provision am Ende trägt — Mieter, Vermieter oder hälftig — ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag explizit geregelt.

Provisions-Rechnung am Schreibtisch Beratungsgespräch mit Eigentümer

Üblicher Provisionsrahmen bei Gewerbevermietungen

ObjektartÜbliche Provision (zzgl. MwSt.)Wer trägt sie meist
**Büro**2,5 bis 3,5 MonatsmietenMieter
**Praxis**2,5 bis 3 MonatsmietenMieter
**Ladenlokal**2,5 bis 3,5 MonatsmietenMieter, manchmal hälftig
**Gastronomie**3 bis 4 MonatspachtenPächter oder geteilt
**Hotel**Individuell (oft prozentual von Jahrespacht)Verhandlungssache
**Halle / Logistik**2,5 bis 3 MonatsmietenMieter

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Was die Provisionshöhe beeinflusst

  • Vermarktungsaufwand – Off-Market-Suchen sind aufwändiger als offene Inserate.
  • Sonderleistungen – Energieausweis-Beschaffung, Bauvoranfragen, Mieteranwalt-Koordination.
  • Vertragsstruktur – komplexe Pachtverträge (Hotel) brauchen mehr juristische Arbeit.
  • Diskretion-Anforderungen – sensitive Mieterwechsel mit anonymisierter Vermarktung.
  • Verhandlungs-Komplexität – institutionelle Mieter prüfen länger und intensiver.

Wann die Provision wirklich fällig wird

Die Provision wird nur bei erfolgreichem Abschluss fällig — also nach Mietvertragsunterzeichnung und Übergabe. Bewertung, Beratung, Exposé-Erstellung, Mieter-Akquise und Verhandlung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Externe Kosten (Grundbuch, Energieausweis, Anwalt, Fotos) trägt der Eigentümer separat — diese sind transparent vorab benannt.

Erfolgreiche Vertragsunterschrift

Lassen Sie uns über Konditionen sprechen

Vor Vermarktungsstart vereinbaren wir alle Konditionen schriftlich — Provisionshöhe, Wer-trägt-was, externe Kosten. Klar, transparent, ohne Überraschungen. Erstgespräch und Bewertung sind kostenlos. Vermietungsanfrage starten

Häufige Fragen zur Vermietungsprovision in Leverkusen

Wer trägt die Provision bei Gewerbe?
Üblicherweise der Mieter, manchmal hälftig geteilt. Anders als bei Wohnen gibt es kein gesetzliches Bestellerprinzip. Konditionen werden vor Vermarktungsstart vereinbart.
Wann ist die Provision fällig?
Nach erfolgreichem Mietvertragsabschluss und Übergabe. Bewertung und Erstgespräch sind kostenlos.
Sind die Konditionen verhandelbar?
Ja — jede Vermietung ist anders. Die Konditionen orientieren sich an Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Objektgröße.
Welche Kosten sind nicht in der Provision enthalten?
Externe Gebühren: Grundbuch, Vermessungsamt, Energieausweis, professionelle Fotos, Anwaltskosten. Werden im Vorfeld transparent benannt — meist 500 bis 2.000 Euro.
Was, wenn der Mieter abspringt?
Wenn der Mietvertrag nicht zustande kommt: keine Provision. Wir tragen das Vermarktungs-Risiko mit. Erst der unterschriebene Vertrag löst die Provision aus.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Akzepta Immobilien GmbH

Altstadtstrasse 91-93
51379 Leverkusen

Tel.: 02171 / 94 98 98

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