Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich eine Tippgeber-Prämie
Kennen Sie einen Eigentümer mit Verkaufsabsicht? Geben Sie uns einen Hinweis
Haben Sie in Ihrer Nachbarschaft mitbekommen, dass jemand sein Grundstück verkaufen möchte? Dann teilen Sie uns Ihre Beobachtung mit. Jeder Hinweis, der später zu einer erfolgreichen Vermittlung führt, wird bei uns mit einer attraktiven Tippgeber-Prämie honoriert. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt, und wir kümmern uns um alles Weitere – von der ersten Ansprache des Eigentümers bis zum Abschluss. Weil unser Team den Markt zwischen Rhein und Bergischem Land seit Jahrzehnten begleitet, wissen wir eine gute Empfehlung sehr zu schätzen.
Diese Beobachtungen sprechen dafür, dass ein Grundstücksverkauf ansteht:
- Der Eigentümer hat Ihnen gegenüber angedeutet, dass er sich von seinem Grundstück trennen will
- Ihnen ist ein Verkaufsschild oder eine entsprechende Anzeige zu der Fläche aufgefallen
- In der Nachbarschaft wird bereits darüber gesprochen, dass das Grundstück auf den Markt kommt
Sobald uns Ihr Hinweis erreicht, prüfen wir behutsam, ob die genannten Anhaltspunkte tatsächlich zutreffen. Bestätigt sich Ihre Beobachtung, werden Sie offiziell als Tippgeber vorgemerkt. Anschließend sprechen wir den Eigentümer an, vereinbaren ein persönliches Gespräch und beginnen mit der Vermarktung, sobald ein Vermittlungsauftrag zwischen dem Verkäufer und uns zustande gekommen ist. Wie wir dabei den Wert des Grundstücks ermitteln und den Verkauf begleiten, erläutern wir Ihnen jederzeit gern. Einen Überblick über den gesamten Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum Grundstücksverkauf mit Makler.
Ist die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen, überweisen wir Ihnen Ihre Tippgeber-Prämie.
Haben Sie einen Tipp für uns? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht
Objektart Schritt 1 / 5
Um welche Immobilie handelt es sich?
Wo liegt die Immobilie?
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller können wir den Eigentümer kontaktieren.
Um welchen Haustyp handelt es sich?
Was wissen Sie über die Immobilie?
Ihre Kontaktdaten
Für die Tippprämie benötigen wir Ihre Daten.
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Häufige Fragen zur Tippgeber-Prämie in Leverkusen
Wie läuft die Tippgeber-Prämie bei einem Grundstücksverkauf in Leverkusen ab?
Die Tippgeber-Prämie belohnt Ihren Hinweis, sobald daraus ein tatsächlich vermittelter Verkauf entsteht. Sie melden uns, dass jemand sein Grundstück verkaufen möchte, wir prüfen die Angaben und nehmen anschließend Kontakt zum Eigentümer auf. Führt Ihr Tipp zu einem beurkundeten Vermittlungserfolg, erhalten Sie eine attraktive Prämie als Dank für Ihr Vertrauen.
Damit ein Hinweis zählt, sollte die Verkaufsabsicht ernsthaft und noch nicht anderweitig vergeben sein. Wir gehen jeder Meldung persönlich nach und halten Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden. AKZEPTA Immobilien betreut den anschließenden Verkauf vollständig, von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zum Notartermin. So bleibt Ihr Aufwand auf eine kurze Nachricht begrenzt, während wir die eigentliche Arbeit übernehmen. Sie tragen weder ein Risiko noch Kosten – die Prämie ist allein an den Erfolg der Vermittlung geknüpft.
Wer darf uns in Leverkusen einen Verkaufshinweis geben?
Grundsätzlich kann uns jede Privatperson einen Hinweis geben, die von einer konkreten Verkaufsabsicht erfährt – etwa Nachbarn, Verwandte, Bekannte oder Arbeitskollegen. Sie müssen weder Eigentümer noch Angehöriger der betreffenden Familie sein, sondern lediglich glaubhaft wissen, dass in Leverkusen eine Fläche zum Verkauf ansteht.
Wichtig ist allein, dass Ihr Tipp neu ist und uns der Eigentümer nicht bereits als Verkaufsinteressent bekannt war. Doppelt gemeldete oder anonyme, nicht überprüfbare Hinweise können wir nicht als Grundlage für eine Prämie anerkennen. Deshalb bitten wir Sie, uns Ihre Kontaktdaten sowie eine möglichst genaue Beschreibung des Objekts mitzuteilen. AKZEPTA Immobilien behandelt Ihre Angaben selbstverständlich vertraulich und tritt gegenüber dem Eigentümer niemals in Ihrem Namen auf, sofern Sie das nicht ausdrücklich wünschen. So bleibt Ihre Rolle als Tippgeber diskret und rechtssicher.
Wann erhalte ich die Prämie für einen vermittelten Grundstücksverkauf in Leverkusen?
Die Prämie wird fällig, sobald der von Ihnen gemeldete Verkauf tatsächlich zustande gekommen ist – also nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Ausschlaggebend ist der erfolgreiche Abschluss, nicht bereits der Erstkontakt mit dem Eigentümer. Erst wenn wir einen Vermittlungsauftrag erhalten und die Fläche verkauft haben, greift Ihr Anspruch.
Wir dokumentieren jeden eingehenden Hinweis mit Datum, damit Ihre Meldung eindeutig zugeordnet werden kann, falls sich zwischenzeitlich noch etwas verzögert. Zwischen Tipp und Auszahlung informieren wir Sie über jeden wesentlichen Schritt, sodass Sie den Fortgang nachvollziehen können. Sollte ein Verkauf länger dauern, verfällt Ihr Anspruch dadurch nicht – entscheidend bleibt, dass Ihr Hinweis den Anstoß gegeben hat. Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach dem Notartermin auf das von Ihnen genannte Konto, unkompliziert und ohne weiteren Aufwand für Sie.
Woran erkenne ich, dass ein Nachbar in Leverkusen sein Grundstück verkaufen will?
Verlässliche Anhaltspunkte sind ein direktes Gespräch über die geplante Trennung von der Fläche, ein aufgestelltes Verkaufsschild oder eine Anzeige, die sich eindeutig dem Grundstück zuordnen lässt. Auch wenn in der Nachbarschaft bereits über einen bevorstehenden Verkauf gesprochen wird, ist das ein ernstzunehmendes Signal, das einen Hinweis rechtfertigt.
Sie müssen dabei nichts nachweisen oder recherchieren – es genügt, wenn Sie uns Ihre Beobachtung schildern und den Standort möglichst genau benennen. Den Rest der Prüfung übernehmen wir und klären behutsam, ob tatsächlich jemand sein Grundstück verkaufen möchte. Gerade unbebaute Flächen, Baulücken oder größere Gärten mit Baupotenzial wechseln in Leverkusen oft ruhig und ohne öffentliche Ausschreibung den Eigentümer. Ein früher Hinweis verschafft uns hier einen wertvollen Vorsprung, weil wir den Eigentümer ansprechen können, bevor die Fläche breit am Markt angeboten wird.
Wird mein Grundstücks-Tipp aus Leverkusen vertraulich behandelt?
Ja, Ihre Meldung behandeln wir durchgängig vertraulich und geben Ihre Identität nicht ungefragt weiter. Gegenüber dem Eigentümer treten wir aus eigenem Antrieb an ihn heran, ohne Ihren Namen zu nennen, sofern Sie sich das nicht ausdrücklich anders wünschen. Ihre Kontaktdaten dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihres Hinweises und der späteren Auszahlung der Prämie.
Wir verarbeiten Ihre Angaben nach den geltenden Datenschutzvorgaben und speichern sie nur so lange, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Weder werden Ihre Daten an Dritte verkauft noch für Werbezwecke genutzt. Als inhabergeführtes Maklerhaus legen wir großen Wert auf einen sorgsamen Umgang mit persönlichen Informationen, denn Diskretion ist im Immobiliengeschäft die Grundlage jeder vertrauensvollen Zusammenarbeit. Auf Wunsch löschen wir Ihre Daten, sobald der Vorgang abgeschlossen ist – Sie behalten jederzeit die Kontrolle darüber, was mit Ihren Angaben geschieht.
Warum lohnt sich ein Makler beim Grundstücksverkauf in Leverkusen?
Ein erfahrener Makler ordnet den Wert einer Fläche fundiert ein und erschließt den Kreis der passenden Käufer, was gerade bei Grundstücken über den Erfolg entscheidet. AKZEPTA Immobilien nutzt dazu Bodenrichtwerte aus dem Portal BORIS NRW und die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, statt sich auf grobe Schätzungen zu verlassen. So entsteht ein marktgerechter Preis, der weder Interessenten abschreckt noch Erlös verschenkt.
Bei unbebauten Flächen kommt es außerdem auf Bebaubarkeit, Erschließung, mögliche Altlasten und ein etwaiges gemeindliches Vorkaufsrecht an – Punkte, die Bauträger und Privatkäufer sehr genau prüfen. Wir bereiten diese Unterlagen vollständig auf und sprechen gezielt Investoren aus dem eigenen Interessentenstamm an. Anders als bei Wohnungen ist die Maklerprovision beim Grundstücksverkauf frei verhandelbar, weil die gesetzliche Teilungsregel des § 656c BGB hier nicht gilt. Alle Vorleistungen erbringen wir ohne Vorabkosten, sodass für Sie erst mit dem erfolgreichen Verkauf eine Vergütung entsteht.