Grundstück im Alter verkaufen – den passenden Zeitpunkt in Ruhe wählen
Wenn Pflege und Bewirtschaftung zu viel werden
Wenn Sie sich aus Altersgründen nicht länger um Ihr Grundstück kümmern möchten oder können, ist der Verkauf häufig die sinnvollste Entscheidung. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie jedoch wissen, welchen Wert Ihre Fläche tatsächlich hat – nur so lässt sich zügig ein Käufer finden, der einen angemessenen Preis zahlt. AKZEPTA Immobilien begleitet Eigentümer in Leverkusen und dem gesamten Rheinland seit 1994 durch genau diese Überlegungen und nimmt Ihnen die Vorbereitung Schritt für Schritt ab.
Eine erste Orientierung liefern die Bodenrichtwerte. Sie geben an, welchen Preis ein Quadratmeter unbebauten Bodens in einer bestimmten Lage erzielt, und werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Städte und Gemeinden aus tatsächlich beurkundeten Grundstücksverkäufen abgeleitet. Damit bilden sie zugleich die örtliche Preisentwicklung ab. Während einzelne Bundesländer ihre Bodenrichtwertkarten kostenfrei bereitstellen, sind sie andernorts kostenpflichtig; für Leverkusen und ganz Nordrhein-Westfalen lassen sie sich über das amtliche Portal BORIS NRW abrufen. Als ortskundiger Makler greifen wir routiniert auf diese Daten zu und ordnen ein, was ein Quadratmeter in Ihrer Lage gegenwärtig einbringt. Wie wir daraus einen belastbaren Angebotspreis ableiten, erläutern wir Ihnen auf der Seite zur Grundstückswertermittlung.
Der Bodenrichtwert allein genügt jedoch nicht, denn er unterscheidet sich deutlich zwischen Bauland und land- oder forstwirtschaftlichen Flächen. Ob am Ende das Vergleichswert-, das Sachwert- oder das Ertragswertverfahren zum Tragen kommt, hängt vor allem davon ab, ob Ihr Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Zusätzlich fließen Kriterien wie die Mikro- und Makrolage, der Zuschnitt der Fläche, die planungsrechtliche Ausnutzbarkeit über Grundflächen- und Geschossflächenzahl sowie der Stand der Erschließung in die Bewertung ein.
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Für die Wertermittlung Ihres Grundstücks prüfen wir gemeinsam, welches der folgenden Verfahren am besten passt:
- das Vergleichswertverfahren
- das Sachwertverfahren
- das Ertragswertverfahren
Anschließend führen wir die Bewertung für Sie durch. Auch wenn die Preise für Bauland vielerorts anziehen und die Aussichten für Verkäufer günstig stehen, gibt es immer wieder Gründe, aus denen ein Grundstück zunächst nicht veräußert wird. Trifft das auf Ihre Situation zu, entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung. Einen Überblick über die aktuelle Marktlage finden Sie auf unserer Übersicht zu Grundstückspreisen.
Gründe, aus denen Bauland zunächst zurückgehalten wird
Dass Bauland nicht sofort verkauft wird, hat vielfältige Ursachen. Eine Umfrage des Immobilienverbands Deutschland (IVD) aus dem Jahr 2019 nennt als häufigsten Grund mit 62,11 Prozent, dass kleinere Grundstücke zur späteren Selbstnutzung zurückgehalten werden. Es folgen Baurechtsprobleme mit 40,31 Prozent, Erbstreitigkeiten mit 39,45 Prozent sowie eine zurückhaltende Verkaufsbereitschaft aufgrund von Gewinnerwartungen mit 34,60 Prozent. Den letztgenannten Punkt kommentierte der damalige IVD-Präsident Jürgen Michael Schick kritisch: Wer ein unbebautes Grundstück nicht veräußere, gerate rasch in den Verdacht der Spekulation, dabei seien die Ursachen für ein Liegenlassen tatsächlich sehr unterschiedlich und statistisch kaum belegt – ein Umstand, der in der Debatte um ein strengeres Baugebot leicht übersehen werde.
Hinter einer zurückhaltenden Verkaufsbereitschaft stehen laut IVD noch weitere Faktoren, darunter ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Altlasten im Boden oder Spannungen mit der Nachbarschaft.
Bedenken vor dem Verkauf? Sprechen Sie uns an
Wenn Sie Ihr Grundstück veräußern möchten, aber Baurechtsfragen, ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder nachbarschaftliche Konflikte Sie zögern lassen, sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Sie auch in schwierigen Ausgangslagen sachlich und ehrlich, prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen und begleiten Sie verlässlich bis zum Abschluss. Wie eine solche Zusammenarbeit im Einzelnen abläuft, lesen Sie auf der Seite Grundstück verkaufen mit Makler.
Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf im Alter in Leverkusen
Wann sollte ich mein Grundstück in Leverkusen aus Altersgründen verkaufen?
Der passende Moment ist gekommen, sobald Pflege und Bewirtschaftung Ihres Grundstücks spürbar zur Last werden. Wer den Verkauf dann in einer ruhigen Lebensphase angeht, bestimmt Zeitpunkt und Bedingungen selbst und muss nicht unter Zeitdruck verhandeln. Kommt es dagegen erst bei einem plötzlichen Pflegefall oder dem Umzug ins Heim zum Verkauf, entsteht eine schwächere Verhandlungsposition, weil rasch entschieden werden muss.
AKZEPTA Immobilien rät Eigentümern in Leverkusen daher zu einem vorausschauenden Verkauf, solange Sie die Fäden in der Hand halten. Wir nehmen Ihnen die Vorbereitung vollständig ab, ermitteln zunächst einen belastbaren Marktwert und stimmen den Ablauf auf Ihre persönliche Situation ab. So bleibt genügend Zeit, den passenden Käufer in Ruhe auszuwählen, statt das erstbeste Angebot annehmen zu müssen – ein Vorteil, den eine erfahrene Begleitung gegenüber dem Verkauf in Eigenregie deutlich macht.
Wer kommt als Käufer für ein Grundstück älterer Eigentümer in Leverkusen infrage?
Die Käufergruppe hängt nicht vom Alter des Verkäufers ab, sondern allein von Größe, Lage und Bebaubarkeit der Fläche. Kleinere Wohnbaugrundstücke sprechen vor allem private Bauherren an, die ihr Eigenheim verwirklichen möchten; größere oder teilbare Flächen wecken das Interesse von Bauträgern und Projektentwicklern, die mehrere Einheiten planen.
Für Sie als älteren Eigentümer ändert sich am Ablauf nichts: Sie erhalten denselben sorgfältigen Service und denselben Zugang zu unserem gewachsenen Interessentennetzwerk im Rheinland. Wir ordnen Ihr Grundstück der passenden Zielgruppe zu, sprechen vorgemerkte Kaufinteressenten gezielt an und prüfen deren Finanzierung, bevor es zu Besichtigungen kommt. So erreichen wir zahlungsfähige Käufer ohne Streuverluste und ersparen Ihnen den Aufwand, unpassende Anfragen selbst zu sortieren – ein Grund, warum sich professionelle Vermarktung gerade bei Bauland auszahlt.
Was kostet die Maklerbegleitung beim Grundstücksverkauf in Leverkusen?
Die Maklerprovision für ein Grundstück ist frei verhandelbar, denn die gesetzlich vorgeschriebene hälftige Teilung des Bestellerprinzips gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, nicht für unbebaute Flächen. Die Höhe stimmen wir vorab offen mit Ihnen ab, und fällig wird sie erst mit dem Notartermin – also erst, wenn der Verkauf tatsächlich zustande gekommen ist.
Vor dem Verkauf entstehen für Sie keinerlei Vorabkosten: Die Wertermittlung, das Exposé, die Vermarktung, die Besichtigungen und die Vorbereitung des Kaufvertrags übernimmt AKZEPTA Immobilien ohne Anzahlung. Dass sich diese Begleitung rechnet, zeigt die Praxis – wir kennen den örtlichen Bodenmarkt, verhandeln routiniert und sichern die Abwicklung rechtlich ab. Erst bei Erfolg zu zahlen gibt Ihnen die Sicherheit, dass unsere Interessen mit Ihren übereinstimmen.
Wann fällt beim Grundstücksverkauf in Leverkusen Spekulationssteuer an?
Für Grundstücke gilt die Zehn-Jahres-Frist ab dem Datum des Kaufvertrags: Liegt Ihr Erwerb länger als zehn Jahre zurück, bleibt der Veräußerungsgewinn vollständig steuerfrei. Verkaufen Sie innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn – Verkaufserlös abzüglich Anschaffungs- und Nebenkosten – mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belegt.
Bei geerbten Grundstücken zählt nicht der Tag der Erbschaft, sondern das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers; oft liegt dieser Erwerb schon Jahrzehnte zurück, sodass die Frist längst abgelaufen ist. Da Sonderfälle bei Schenkung, Erbengemeinschaften oder früherer Eigennutzung die Berechnung verschieben können, empfehlen wir vor dem Verkauf ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Auf Wunsch stimmen wir den Verkaufszeitpunkt mit Ihrer steuerlichen Lage ab, damit Sie den Nettoerlös realistisch einplanen können und keine vermeidbare Belastung entsteht.
Wie gehen wir mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen beim Verkauf in Leverkusen um?
Ungeklärte Eigentumsverhältnisse – etwa bei einer Erbengemeinschaft ohne Auseinandersetzung – müssen vor dem Verkauf bereinigt werden, denn das Grundbuch muss eindeutig sein, bevor ein Notar die Beurkundung vornehmen kann. AKZEPTA Immobilien prüft daher schon zu Beginn den Grundbuchstand und benennt offene Punkte, die vorab zu klären sind.
Wir haben Erfahrung mit vielschichtigen Eigentümerkonstellationen und arbeiten bei Bedarf unmittelbar mit Notar und Fachanwalt zusammen, um den Verkauf geordnet vorzubereiten. Auch bei Baurechtsfragen, Altlastenverdacht oder einem gemeindlichen Vorkaufsrecht koordinieren wir die nötigen Auskünfte bei Bauamt und Behörden. So verhindern wir, dass Formalien den Verkauf ausbremsen, und schaffen für Kaufinteressenten von Anfang an klare Verhältnisse – die Grundlage dafür, dass die Finanzierung reibungslos durchläuft.
Kann ich mein bebautes Grundstück in Leverkusen verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?
Bei unbebauten Grundstücken stellt sich die Frage nach dem Auszug nicht; bei bebauten Flächen haben Sie zwei Wege: den Verkauf mit Räumung zum vereinbarten Übergabetermin oder den Verkauf mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht oder Nießbrauch zu Ihren Gunsten. Damit können Sie wohnen bleiben und dennoch heute schon Kapital freisetzen.
Ein eingetragenes Wohn- oder Nießbrauchrecht mindert zwar den erzielbaren Kaufpreis, weil der Käufer die Fläche zunächst nicht frei nutzen kann; im Gegenzug behalten Sie Ihre gewohnte Umgebung bei voller Selbstbestimmung. Wir strukturieren diesen Wunsch sauber im Notarvertrag, erläutern Ihnen die finanziellen Folgen verständlich und sorgen dafür, dass die Vereinbarung rechtssicher formuliert ist. So finden Sie eine Lösung, die Verkaufserlös und Wohnenbleiben verbindet, ohne dass später Unklarheiten entstehen.
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