Maklerprovision beim Hausverkauf – die gesetzlichen Regelungen
Warum Verkäufer und Käufer sich die Courtage teilen
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer eine bundesweit einheitliche Vorgabe: Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklercourtage. Rechtlich verankert ist dieser Grundsatz in § 656c BGB, dem geteilten Bestellerprinzip. Als Makler nehmen wir eine vermittelnde Stellung zwischen beiden Seiten ein und vertreten die berechtigten Anliegen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen – deshalb ist eine hälftige Aufteilung der Provision die folgerichtige und ausgewogene Lösung. Wie ein begleiteter Hausverkauf in Leverkusen im Einzelnen abläuft, erläutern wir Ihnen auf Wunsch persönlich.
Welche Aufteilungen der Provision sind zulässig?
Üblicherweise übernehmen Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte der Kosten. Das Gesetz lässt daneben abweichende Vereinbarungen zu. Die drei zulässigen Varianten im Überblick:
- Wir werden als Makler zugleich für den Verkäufer und den Käufer tätig (Doppelauftrag); beide Parteien tragen in diesem Fall jeweils die Hälfte der Provision.
- Eine Seite – meist der Verkäufer – erteilt den Auftrag und zahlt zunächst die volle Courtage. Im Kaufvertrag wird anschließend festgelegt, dass die Gegenseite einen Anteil übernimmt. Der Auftraggeber muss dabei jedoch stets mindestens die Hälfte selbst tragen.
- Verkäufer oder Käufer entscheiden sich als Auftraggeber freiwillig dafür, die gesamte Provision allein zu übernehmen.
Der Maklervertrag bedarf der Textform
Was wir seit jeher so handhaben, ist inzwischen gesetzlich vorgeschrieben: Ein Maklervertrag über den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ist nur in Textform wirksam, etwa per E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen rechtsverbindlichen Maklervertrag zu begründen. Diese Formvorschrift schafft für beide Seiten nachweisbare und klare Verhältnisse.
Was Ihnen die Beauftragung als Verkäufer bringt
Ausführliche Hinweise dazu, wie ein Hausverkauf mit Makler im Detail abläuft und wie wir den Wert Ihres Hauses ermitteln, finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten. Der Überblick zeigt, wofür die Provision steht:
- Sie beauftragen uns mit dem Verkauf und nutzen ein Leistungsspektrum, das die Maklerprovision in aller Regel mehr als aufwiegt.
- Wir kennen jeden Schritt des Verkaufsprozesses und übernehmen die anfallenden Aufgaben vollständig für Sie.
- Wir wissen, welche Dokumente ein Immobilienverkauf erfordert, und beschaffen sie kurzfristig.
- Auf Grundlage fundierter Marktkenntnis setzen wir einen angemessenen und belastbaren Angebotspreis an.
- Aus unserer Datenbank sprechen wir vorgemerkte Kaufinteressenten unmittelbar an, was die Vermarktung spürbar verkürzen kann.
- Mit bewährten und zeitgemäßen Vermarktungswegen verschaffen wir Ihrem Angebot die passende Aufmerksamkeit.
- Sie profitieren von rechtssicheren Abläufen und einer reibungslosen Vertragsabwicklung bis zum Notartermin.
- Die Provision fällt allein im Erfolgsfall an – Sie zahlen erst, wenn tatsächlich verkauft ist.
Der Wert Ihrer Immobilie?
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Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Haus gemeinsam mit uns verkaufen.
Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gerne, selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei. Einen Eindruck vom örtlichen Preisniveau vermittelt Ihnen unsere Übersicht der Immobilienpreise in Leverkusen. Und wenn Sie uns gleich mit dem Verkauf betrauen möchten, ist uns Ihre Kontaktaufnahme ebenso willkommen.
Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Hausverkauf in Leverkusen
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf in Leverkusen?
Beim Hausverkauf in Leverkusen entfallen auf den Verkäufer 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer; denselben Satz trägt die Käuferseite. Grundlage ist das geteilte Bestellerprinzip nach § 656c BGB, das die Courtage seit Dezember 2020 hälftig auf beide Vertragsparteien verteilt. AKZEPTA Immobilien weist diesen Satz von Beginn an transparent im Maklervertrag aus, sodass Sie Ihre Belastung genau einordnen können.
Der Prozentsatz bleibt unabhängig vom Kaufpreis gleich, weil er als fester Anteil vereinbart wird. Fällig wird die Provision ausschließlich im Erfolgsfall, also mit dem notariellen Kaufvertrag. Für diesen Anteil erhalten Sie die vollständige Betreuung von der Bewertung bis zur Übergabe – ein Aufwand, den ein privater Verkäufer allein kaum abdecken kann und der über einen zügigen oder zähen Verkauf entscheidet.
Wann wird die Maklerprovision in Leverkusen fällig?
Die Maklerprovision wird in Leverkusen erst mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags zur Zahlung fällig, keinen Tag früher. Solange kein Käufer unterschrieben hat, entstehen für Sie als Auftraggeber keinerlei Zahlungspflichten. Dieses erfolgsabhängige Modell schützt Sie davor, für bloße Bemühungen belastet zu werden.
Sämtliche Vorleistungen tragen wir wirtschaftlich vor: Wertermittlung, Exposé, Fotoaufnahmen, Vermarktung und Besichtigungen entstehen ohne Vorabkosten. Kommt ein Verkauf wider Erwarten nicht zustande, bleiben Sie ohne Rechnung. Damit verlagert sich das unternehmerische Risiko der Vermarktung auf uns, und Ihr Interesse an einem guten Abschluss deckt sich mit unserem. Diese klare Kopplung von Leistung und Vergütung ist ein wesentlicher Grund, warum sich die Beauftragung eines Maklers für Eigentümer rechnet.
Welche Leistungen deckt die Maklerprovision beim Hausverkauf in Leverkusen ab?
Mit der Maklerprovision ist beim Hausverkauf in Leverkusen das komplette Leistungspaket bis zum unterschriebenen Kaufvertrag abgegolten. AKZEPTA Immobilien bündelt darin jede Aufgabe, die ein rechtssicherer und marktgerechter Verkauf erfordert:
- Wertermittlung über Vergleichs-, Sach- und Bodenwert samt Bodenrichtwert des Gutachterausschusses
- Beschaffung und Prüfung aller Unterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis und Bebauungsplan
- Aussagekräftige Foto- und Luftaufnahmen sowie ein vollständiges Exposé mit allen Pflichtangaben
- Vermarktung über die reichweitenstarken Portale und den eigenen Interessentenkreis
- Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Verhandlungsführung in Ihrem Sinne bis zum Notartermin
Weil alle Posten in einem klaren Leistungsverzeichnis des Maklervertrags festgehalten sind, wissen Sie vorab, wofür die Courtage steht, und behalten jeden Schritt im Blick.
Dürfen Verkäufer und Käufer die Provision in Leverkusen frei aufteilen?
Eine abweichende Aufteilung ist in Leverkusen möglich, aber gesetzlich eingegrenzt: Der Auftraggeber muss stets mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Eine vollständige Abwälzung der Kosten auf die jeweils andere Seite schließt das Bestellerprinzip ausdrücklich aus, damit niemandem fremde Maklerkosten aufgebürdet werden.
In der Praxis bestehen drei Wege: der Doppelauftrag mit hälftiger Teilung, die spätere vertragliche Beteiligung der Gegenseite bei weiterhin mindestens hälftigem Eigenanteil, oder die freiwillige Übernahme der gesamten Courtage durch eine Seite. Am gebräuchlichsten bleibt die hälftige Teilung, die die meisten Käufer als marktüblich akzeptieren. Wir erläutern Ihnen die zulässigen Varianten vor Vertragsschluss und halten die vereinbarte Regelung eindeutig im Maklervertrag fest, sodass später keine Unklarheiten entstehen.
Lohnt sich die Maklerprovision für Verkäufer in Leverkusen?
Für die meisten Eigentümer in Leverkusen zahlt sich die Beauftragung aus, weil private Verkäufer im Schnitt acht bis fünfzehn Prozent geringere Preise erzielen als professionell begleitete Verkäufe. Dieser Mindererlös übersteigt die Courtage regelmäßig um ein Mehrfaches, sodass sich die Provision über den besseren Verkaufspreis von selbst trägt.
Hinzu kommt der eingesparte Aufwand: Ein Verkauf in Eigenregie bindet über Wochen Zeit für Anfragen, Besichtigungen und Verhandlungen, oft ohne belastbare Marktkenntnis. AKZEPTA Immobilien bringt Verhandlungsroutine, Marktzugang und eine amtlich gestützte Wertermittlung ein, weil unser Geschäftsführer im Gutachterausschuss der Stadt mitwirkt. So verbinden sich ein höherer erzielbarer Preis und ein planbarer Ablauf – der wirtschaftliche Kern, der die Provision rechtfertigt.
Entstehen Kosten, wenn mein Haus in Leverkusen nicht verkauft wird?
Nein. Kommt für Ihr Haus in Leverkusen kein Verkauf zustande, entstehen für Sie als Auftraggeber keinerlei Kosten. Wir arbeiten ausschließlich erfolgsabhängig, sodass ohne notariellen Abschluss keine Rechnung an Sie geht – auch nicht anteilig für bereits erbrachte Leistungen.
Die aufgewendeten Vorleistungen wie Bewertung, Exposé und Vermarktung tragen wir in diesem Fall selbst. Eine Rückerstattung entfällt folglich, weil Sie zuvor nichts gezahlt haben. Dieses Modell richtet unser Handeln vollständig auf Ihren Verkaufserfolg aus: Erst wenn Sie tatsächlich einen Käufer und einen unterschriebenen Vertrag haben, wird die vereinbarte Provision fällig. Damit tragen wir das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung, und Sie gehen die Zusammenarbeit ohne finanzielles Wagnis ein.