Maklerprovision beim Gewerbe-Mieten – Verhandlungssache, erfolgsabhängig
Bei Gewerbe kein Bestellerprinzip, frei verhandelbar
Anders als bei Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe nicht. Die Provisionsaufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist frei verhandelbar. Häufig trägt der Mieter, manchmal wird hälftig geteilt, manchmal allein vom Vermieter. Wir vereinbaren die Konditionen vor Suchstart schriftlich.
Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit Mietvertragsunterzeichnung fällig — nicht früher.
Übliche Provisionsrahmen
| Objektart | Übliche Provision (zzgl. MwSt.) | Wer trägt sie meist |
|---|---|---|
| **Büro** | 2,5 bis 3,5 Monatsmieten | Mieter, oft hälftig |
| **Praxis** | 2,5 bis 3 Monatsmieten | Mieter |
| **Ladenlokal** | 2,5 bis 3,5 Monatsmieten | Mieter oder hälftig |
| **Gastronomie** | 3 bis 4 Monatspachten | Pächter oder geteilt |
| **Hotel** | Individuell, oft prozentual | Verhandlungssache |
| **Halle / Logistik** | 2,5 bis 3 Monatsmieten | Mieter |
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Was die Provisionshöhe beeinflusst
- Suchaufwand – Off-Market-Suche ist aufwändiger als offene Inserate.
- Sonderleistungen – Vertragsverhandlung mit Anwalt, Sonderklausel-Prüfung.
- Diskretions-Anforderungen – bei sensiblen Suchen aufwändiger.
- Vertrags-Komplexität – lange Festlaufzeiten, Sonderbedingungen.
- Mietvolumen – bei großen Verträgen oft prozentual angepasst.
Wann gezahlt wird
Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit Mietvertragsunterzeichnung fällig. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen, Verhandlungsvorbereitung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Wir tragen das Such-Risiko mit Ihnen.