Maklerprovision beim Gewerbe-Mieten – Verhandlungssache, erfolgsabhängig

Bei Gewerbe kein Bestellerprinzip, frei verhandelbar

Anders als bei Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe nicht. Die Provisionsaufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist frei verhandelbar. Häufig trägt der Mieter, manchmal wird hälftig geteilt, manchmal allein vom Vermieter. Wir vereinbaren die Konditionen vor Suchstart schriftlich.

Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit Mietvertragsunterzeichnung fällig — nicht früher.

Konditionen-Aufstellung Beratung am Schreibtisch

Übliche Provisionsrahmen

ObjektartÜbliche Provision (zzgl. MwSt.)Wer trägt sie meist
**Büro**2,5 bis 3,5 MonatsmietenMieter, oft hälftig
**Praxis**2,5 bis 3 MonatsmietenMieter
**Ladenlokal**2,5 bis 3,5 MonatsmietenMieter oder hälftig
**Gastronomie**3 bis 4 MonatspachtenPächter oder geteilt
**Hotel**Individuell, oft prozentualVerhandlungssache
**Halle / Logistik**2,5 bis 3 MonatsmietenMieter

Passende Angebote erhalten

Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

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Was die Provisionshöhe beeinflusst

  • Suchaufwand – Off-Market-Suche ist aufwändiger als offene Inserate.
  • Sonderleistungen – Vertragsverhandlung mit Anwalt, Sonderklausel-Prüfung.
  • Diskretions-Anforderungen – bei sensiblen Suchen aufwändiger.
  • Vertrags-Komplexität – lange Festlaufzeiten, Sonderbedingungen.
  • Mietvolumen – bei großen Verträgen oft prozentual angepasst.

Wann gezahlt wird

Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit Mietvertragsunterzeichnung fällig. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen, Verhandlungsvorbereitung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Wir tragen das Such-Risiko mit Ihnen.

Vertragsunterzeichnung

Klare Konditionen vor Suchstart

Wir vereinbaren alle Konditionen schriftlich, bevor wir suchen. Erstgespräch und Konditionenvereinbarung sind kostenlos. Suchauftrag starten

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Leverkusen

Gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe?
Nein. Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist frei verhandelbar.
Wann ist die Provision fällig?
Mit Mietvertragsunterzeichnung. Vor diesem Zeitpunkt keine Provision.
Sind die Konditionen verhandelbar?
Ja. Wir richten uns nach Suchaufwand, Vertragskomplexität und Sonderleistungen.
Was, wenn der Vermieter die Provision trägt?
Bei vielen Off-Market-Vermietern üblich. Wir klären vor Suchstart, welche Konstellation gilt.
Welche Kosten sind in der Provision enthalten?
Beratung, Marktrecherche, Besichtigungen, Verhandlung. Anwaltskosten bei Vertragsprüfung trägt der Mieter separat, falls erforderlich.

Gerne für Sie da

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