Mietkaution & Sicherheiten – was Vermieter verlangen und Mieter verhandeln
Bei Gewerbe gibt es keine gesetzliche Kautionsobergrenze
Anders als bei Wohnen ist die Mietkaution bei Gewerbe nicht gesetzlich gedeckelt. Üblich sind drei Monatsmieten, manchmal mehr, manchmal weniger. Bei größeren Mietverträgen oder Spezialobjekten kommen oft Bürgschaften hinzu — vom Pächter, von Gesellschaftern oder vom Konzern. Welche Sicherheiten angemessen sind und wie sie strukturiert sein sollten, hängt von Bonität und Vertragsstruktur ab.
Wir helfen Ihnen, faire Sicherheits-Lösungen mit der Vermieterseite zu verhandeln — mit Schutz für beide Seiten.
Mögliche Sicherheits-Formen
| Form | Wie es funktioniert | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| **Barkaution** | Geldbetrag auf Sperrkonto | Klassisch, einfach |
| **Bankbürgschaft** | Bank garantiert Zahlung | Liquidität bleibt beim Mieter |
| **Gesellschafterbürgschaft** | Privatperson haftet | Bei kleineren GmbHs |
| **Konzernbürgschaft** | Mutterunternehmen haftet | Bei Tochterunternehmen |
| **Vorauszahlung** | Erstes Vierteljahr im Voraus | Bei schwächerer Bonität |
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Was bei der Sicherheit zu verhandeln ist
- Höhe der Kaution – drei Monatsmieten ist Standard, mehr ist verhandelbar.
- Form der Sicherheit – Bankbürgschaft schont Liquidität.
- Rückzahlungs-Bedingungen – nach Auszug, ohne weitere Forderungen.
- Verzinsung – bei Barkaution Anspruch auf marktübliche Zinsen.
- Anpassung bei Index-Erhöhungen – verhandelbar, ob Kaution mit Miete steigt.
Was wir für Mieter durchsetzen
Wir verhandeln Sicherheits-Strukturen, die Vermieter absichern, ohne den Mieter unverhältnismäßig zu belasten. Bei guter Bonität reicht die Bankbürgschaft — sie kostet wenig, schont die Liquidität und ist für den Vermieter genauso wertvoll wie Barkaution. Bei großen Verträgen kombinieren wir mehrere Formen.