Vermietungsanfrage für Ihre Eigentumswohnung

In wenigen Minuten zur passenden Mietersuche

Sie möchten Ihre Eigentumswohnung vermieten und wünschen sich einen zuverlässigen, solventen Mieter? Teilen Sie uns über das folgende Formular die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Wohnung mit. Wir melden uns anschließend zeitnah – in der Regel innerhalb eines Werktags – persönlich bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ihre Anfrage bleibt dabei unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Als inhabergeführtes Maklerhaus begleitet AKZEPTA Immobilien Eigentümer in Leverkusen und im gesamten Rheinland seit 1994 bei der Vermietung. Als Mitglied im Immobilienverband IVD kennen wir den örtlichen Mietmarkt, den Mietspiegel und die rechtlichen Rahmenbedingungen aus täglicher Praxis. Je genauer wir Ihre Wohnung vorab einschätzen können, desto gezielter bereiten wir die passende Mietersuche für Sie vor.

Objektart Schritt 1 / 8

Was möchten Sie vermieten?

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Eckdaten zu Ihrer Wohnung

Balkon oder Terrasse vorhanden?
Aufzug vorhanden?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Eckdaten zu Ihrem Haus

Garage oder Stellplatz vorhanden?

Eckdaten zu Ihrem Grundstück

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Worauf es bei der Vermietung einer Wohnung ankommt

Eine tragfähige Vermietung beginnt mit der richtigen Miethöhe. Diese leitet sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete ab, wie sie der Mietspiegel und vergleichbare Objekte im jeweiligen Stadtteil abbilden. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei einer Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über dieser Vergleichsmiete liegen; im laufenden Mietverhältnis begrenzt die Kappungsgrenze nach § 558 BGB spätere Erhöhungen. Eine belastbare Einschätzung der erzielbaren Miete schützt Sie davor, Mietertrag ungenutzt zu lassen oder durch eine überhöhte Forderung rechtliche Angriffsfläche zu bieten.

Ebenso gehören die rechtlichen Pflichten von Beginn an bedacht: Die Kaution ist nach § 551 BGB auf drei Nettokaltmieten begrenzt, umlagefähige Betriebskosten müssen der Betriebskostenverordnung entsprechen und ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein, und der Energieausweis ist bereits zur ersten Besichtigung vorzulegen. Welche Leistungen und welcher Aufwand mit einer professionellen Vermietung verbunden sind, erläutern wir auf der Seite Preise für die Wohnungsvermietung.

Eigentumswohnung vermieten: WEG, Teilungserklärung und Hausordnung

Bei einer Eigentumswohnung ist zusätzlich das Wohnungseigentumsrecht zu beachten. Die Teilungserklärung legt verbindlich fest, welche Gebäudeteile zu Ihrem Sondereigentum gehören – etwa die Wohnräume, Bodenbeläge und Innentüren – und welche zum Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Fassade und Heizungsanlage zählen. Diese Aufteilung bestimmt, worüber Sie allein entscheiden und was der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft unterliegt.

Auch Ihr Mieter ist an die Regeln der Gemeinschaft gebunden. Die Teilungserklärung und die Hausordnung – mit Vorgaben etwa zu Ruhezeiten, zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen oder zur Tierhaltung – sollten dem Mietvertrag als Anlage beiliegen. So schaffen Sie von Anfang an klare Verhältnisse und beugen Missverständnissen zwischen Mieter, Nachbarn und Verwaltung vor.

Ihre Vermietung in erfahrenen Händen

Als ortsansässiges, inhabergeführtes Maklerhaus übernimmt AKZEPTA Immobilien die Vermietung Ihrer Wohnung von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Da Sie als Eigentümer die Vermietung in Auftrag geben, tragen Sie die Maklerprovision, während der Mieter provisionsfrei bleibt. Für dieses Honorar erhalten Sie eine vollständige Betreuung. Einen Überblick über den gesamten Ablauf finden Sie auf der Seite Wohnung vermieten mit Makler.

Von der marktgerechten Mietpreisermittlung über ein aussagekräftiges Exposé bis zur Auswahl geeigneter Mieter begleiten wir jeden einzelnen Schritt. Weitere Leistungen rund um die Vermietung Ihrer Wohnung stellen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor.

Für Sie bedeutet das:

  • Eine marktgerechte, rechtssichere Miethöhe
  • Geprüfte, solvente Mietinteressenten
  • Spürbar weniger Aufwand bei Vermarktung und Besichtigungen
  • Einen sauber aufgesetzten Mietvertrag

Womit wir Sie bei der Vermietung unterstützen:

  • Wie hoch lässt sich die Miete Ihrer Wohnung marktgerecht ansetzen?
  • Welche Unterlagen benötigen Sie für eine reibungslose Vermietung?
  • Wie prüfen wir Bonität und Eignung der Interessenten?
  • Welche Betriebskosten lassen sich auf den Mieter umlegen?
  • Wie regeln Sie Kaution, Übergabe und Hausordnung rechtssicher?

Auf all diese Fragen rund um die Vermietung Ihrer Wohnung haben wir belastbare Antworten – und die passenden Leistungen dazu. Senden Sie uns Ihre Vermietungsanfrage oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

Häufige Fragen zur Wohnungsvermietung in Leverkusen

Was kostet ein Makler bei der Wohnungsvermietung in Leverkusen?

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt auch dessen Honorar. Da in aller Regel Sie als Eigentümer die Vermietung anstoßen, zahlen Sie die Provision, während der Mieter außen vor bleibt. Die Maklerprovision ist bei Wohnraum gesetzlich auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt (§ 3 Wohnungsvermittlungsgesetz).

AKZEPTA Immobilien rechnet erst ab, wenn ein geeigneter Mieter den Vertrag unterschrieben hat; Vorbereitung, Exposé, Vermarktung und Besichtigungen entstehen ohne Vorabkosten. Für dieses Honorar übernehmen wir die vollständige Mietersuche einschließlich Bonitätsprüfung, Selbstauskunft und Terminorganisation. Weil wir den örtlichen Mietmarkt seit 1994 begleiten, setzen wir die Miete von Beginn an marktgerecht an und ersparen Ihnen sowohl Leerstand als auch spätere Auseinandersetzungen mit ungeeigneten Interessenten.

Wie hoch darf die Miete für eine Wohnung in Leverkusen sein?

Die zulässige Miete richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, die sich aus dem Mietspiegel und vergleichbaren Objekten in der Nachbarschaft ableitet. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete in Gebieten mit Mietpreisbremse höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Im laufenden Mietverhältnis begrenzt die Kappungsgrenze nach § 558 BGB spätere Erhöhungen: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens zwanzig Prozent steigen, in angespannten Wohnungsmärkten um höchstens fünfzehn Prozent. Wir ordnen die erzielbare Miete Ihrer Wohnung anhand aktueller Vergleichswerte belastbar ein, damit Sie weder Mietertrag ungenutzt lassen noch durch eine überhöhte Forderung rechtliche Angriffsfläche bieten. So starten Sie mit einem Preis, der sich vor dem Mietspiegel begründen lässt.

Wie viel Kaution ist für ein Mietverhältnis in Leverkusen zulässig?

Die Mietkaution ist nach § 551 BGB auf höchstens drei Nettokaltmieten begrenzt, also die Grundmiete ohne Betriebskostenvorauszahlung. Wird eine höhere Sicherheit vereinbart, ist die Abrede insoweit unwirksam. Der Mieter darf die Kaution zudem in drei gleichen Monatsraten leisten: die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses, die weiteren mit den beiden folgenden Monatsmieten.

Die Kaution ist getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest anzulegen, üblicherweise auf einem verzinsten Mietkautionskonto. Die anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. AKZEPTA Immobilien achtet bereits bei der Vertragsgestaltung darauf, dass Kautionshöhe, Ratenzahlung und Anlageform rechtssicher geregelt sind, und dokumentiert die Übergabe sauber. So vermeiden Sie Streit bei der späteren Rückzahlung und behalten eine belastbare Sicherheit für offene Forderungen oder Schäden.

Brauche ich für die Vermietung meiner Eigentumswohnung in Leverkusen einen Energieausweis?

Ja, der Energieausweis ist bei der Vermietung Pflicht. Bereits zur ersten Besichtigung müssen Sie ihn unaufgefordert vorlegen, spätestens bei Vertragsabschluss ist eine Kopie auszuhändigen. Fehlt der Ausweis oder sind die Pflichtangaben in der Anzeige unvollständig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bei kleineren Wohngebäuden mit Bauantrag vor 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; bei jüngeren oder größeren Objekten dürfen Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Schon in der Vermietungsanzeige sind Energiekennwert, wesentlicher Energieträger und Baujahr anzugeben. Liegt kein gültiger Ausweis vor, beauftragen wir für Sie einen zertifizierten Aussteller und sorgen dafür, dass Ihre Anzeige von Anfang an rechtssicher ist. So treten Sie Mietinteressenten transparent gegenüber und vermeiden Beanstandungen.

Was muss ich als Wohnungseigentümer bei der Vermietung in Leverkusen beachten?

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, bleibt an die Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft gebunden. Teilungserklärung und Hausordnung binden auch Ihren Mieter, deshalb sollten beide dem Mietvertrag als Anlage beiliegen. Nur so kann der Mieter Vorgaben etwa zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen, zu Ruhezeiten oder zur Tierhaltung verbindlich einhalten.

Zu unterscheiden ist zwischen Sondereigentum – Ihren Wohnräumen, Bodenbelägen und Innentüren – und dem Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Fassade und Heizungsanlage. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bedürfen eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft. AKZEPTA Immobilien sichtet vor der Vermietung Teilungserklärung, Hausordnung und aktuelle Beschlüsse, klärt Sondernutzungsrechte etwa an Stellplätzen und bindet die maßgeblichen Unterlagen sauber in den Mietvertrag ein. So beugen Sie Konflikten mit Mieter und Gemeinschaft von vornherein vor.

Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ich meine vermietete Wohnung in Leverkusen verkaufe?

Ein bestehendes Mietverhältnis bleibt beim Verkauf unangetastet. Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) tritt der neue Eigentümer automatisch in den laufenden Mietvertrag ein und übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters. Der Mieter behält seine Wohnung zu unveränderten Bedingungen; allein der Eigentümerwechsel rechtfertigt keine Kündigung.

Für Kapitalanleger ist eine vermietete Wohnung deshalb häufig besonders interessant, weil sie vom ersten Tag an Mieteinnahmen bringt und keinen Vermietungsleerstand verursacht. Wichtig ist eine lückenlose Aufbereitung von Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung und Kautionsstand. Offene Forderungen und die Rückgabe der Kaution sollten Sie verbindlich im Kaufvertrag regeln. Ob sich für Ihre Situation eher der Verkauf oder die weitere Vermietung lohnt, ordnen wir mit Ihnen anhand von Mietertrag, Marktlage und persönlicher Planung ein.

Welche Betriebskosten darf ich als Vermieter in Leverkusen umlegen?

Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgeführten Kostenarten – etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Aufzug und die Gebäudeversicherung. Voraussetzung ist, dass die Umlage dieser Kosten ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde; ohne eine solche Vereinbarung trägt der Vermieter sie selbst.

Nicht umlagefähig sind dagegen die Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Über die Vorauszahlungen ist einmal jährlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen, andernfalls können Nachforderungen entfallen. AKZEPTA Immobilien formuliert die Betriebskostenklausel im Mietvertrag rechtssicher, grenzt umlagefähige von nicht umlagefähigen Positionen ab und stimmt die Vorauszahlungen realistisch auf die zu erwartenden Kosten ab. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen und Rückfragen bei der jährlichen Abrechnung.

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Wohnung in Leverkusen zu vermieten?

Vor dem Start der Mietersuche sollten die wesentlichen Unterlagen bereitliegen. Dazu zählen ein Grundriss mit Wohnflächenangabe, ein gültiger Energieausweis, aussagekräftige Fotos sowie die Teilungserklärung und die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft. Ergänzend sind Angaben zu Baujahr, Ausstattung, Heizungsart und den zu erwartenden Betriebskosten hilfreich.

Für das Mietverhältnis selbst kommen ein rechtssicherer Mietvertrag, eine Selbstauskunft und Bonitätsnachweise der Interessenten hinzu; bei einer bereits vermieteten Wohnung außerdem der bestehende Mietvertrag und die letzte Betriebskostenabrechnung. Fehlende Dokumente wie den Energieausweis oder aktuelle Grundrisse besorgen wir auf Wunsch für Sie, meist innerhalb weniger Werktage. Ein vollständiges Unterlagenpaket verkürzt die Vermarktung spürbar, weil Interessenten alle Angaben sofort erhalten und der Mietvertrag ohne Verzögerung geschlossen werden kann.

Gerne für Sie da

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