Der Notartermin beim Wohnungskauf

Was müssen Sie zum Notartermin wissen?

Erst mit der notariellen Beurkundung wird Ihr Kaufvertrag wirksam – der Notartermin ist damit der rechtlich entscheidende Moment. Gut vorbereitet läuft er reibungslos. Wir von AKZEPTA Immobilien begleiten Sie auf Wunsch dorthin und stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind, damit der Termin ohne Verzögerung durchläuft.

Notartermin

So läuft der Termin ab

  1. Identitätsprüfung: Der Notar kontrolliert die Ausweise aller Beteiligten.
  2. Verlesung: Der komplette Vertrag wird laut vorgelesen – gesetzlich vorgeschrieben, je nach Umfang 30 bis 60 Minuten.
  3. Fragen klären: Sie dürfen jederzeit nachfragen; der Notar muss den Vertrag erläutern.
  4. Unterschrift: Beide Parteien unterschreiben – ab diesem Moment sind Sie gebunden.
  5. Beglaubigung: Der Notar beglaubigt die Unterschriften und stellt die Urkunde aus.

Was der Notar danach übernimmt

  • Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Meldung an das Finanzamt (Grunderwerbsteuer)
  • Einholen erforderlicher Genehmigungen und der Verwalterzustimmung, falls die Teilungserklärung sie verlangt
  • Versand der Fälligkeitsmitteilung
  • Antrag auf Eigentumsumschreibung nach Zahlung
Unterschrift beim Notar

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Was der Notar kostet

Die Gebühren sind im GNotKG geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Zusammen mit den Grundbuchkosten liegen sie bei rund 1,5 bis 2 Prozent. Verhandeln lassen sie sich nicht.

Das sollten Sie mitbringen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • die Finanzierungszusage der Bank
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer
  • die Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung
  • gegebenenfalls eine Vollmacht, falls ein Partner fehlt

Der zeitliche Rahmen

SchrittZeitraum nach Notartermin
Auflassungsvormerkung1–2 Wochen
Grunderwerbsteuerbescheid4–8 Wochen
Fälligkeitsmitteilung4–8 Wochen
Kaufpreiszahlunglaut Fälligkeitsmitteilung (meist 2 Wochen Frist)
Eigentumsumschreibung2–6 Monate nach Zahlung
Notarurkunde

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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

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Wir begleiten Sie

Auf Wunsch sind wir beim Termin dabei und bleiben auch danach Ihr Ansprechpartner – bis zur Übergabe und darüber hinaus.

Häufige Fragen zum Notartermin beim Wohnungskauf in Leverkusen

Wer wählt beim Wohnungskauf in Leverkusen den Notar aus?

Den Notar wählt beim Wohnungskauf in Leverkusen in der Regel der Käufer, weil er die Notarkosten trägt – erfahrene, auf Immobilien spezialisierte Notare empfehlen wir von AKZEPTA Immobilien Ihnen gern. Der Notar ist dabei gesetzlich zur Neutralität verpflichtet.

Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern stellt einen rechtssicheren Vertrag her, der beide Seiten schützt. Ein Notar mit Immobilienerfahrung erkennt Besonderheiten beim Wohnungskauf schneller, etwa eine nötige Verwalterzustimmung oder Regelungen zur Instandhaltungsrücklage. Genau deshalb lohnt sich die Auswahl eines Spezialisten, statt einfach den nächstgelegenen Notar zu nehmen – wir nennen Ihnen bewährte Adressen in Leverkusen. Sie erhalten den Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Termin und können ihn gemeinsam mit uns in Ruhe durchgehen.

Wie hoch sind die Notarkosten für eine Wohnung in Leverkusen?

Die Notarkosten für eine Wohnung in Leverkusen sind im GNotKG festgelegt und liegen typisch bei einem bis eineinhalb Prozent des Kaufpreises, hinzu kommen Grundbuchgebühren von etwa einem halben Prozent – die genaue Höhe ordnen wir von AKZEPTA Immobilien für Ihr Objekt ein. Weil sich die Gebühren nach dem Kaufpreis bemessen, kennen Sie den Betrag, sobald der Preis feststeht.

Die Kosten trägt traditionell der Käufer, und sie sind nicht verhandelbar, da gesetzlich geregelt. Rechnen Sie sie fest in Ihre [Kaufnebenkosten](/kaeufer-mieter/kaufen/wohnung/nebenkosten/) ein. Zusammen mit Grunderwerbsteuer und einer eventuellen Maklerprovision bilden Notar- und Grundbuchkosten den Block, den Banken meist nicht mitfinanzieren – halten Sie ihn daher als Eigenkapital bereit.

Wie lange dauert der Notartermin in Leverkusen?

Der Notartermin in Leverkusen dauert bei einem üblichen Wohnungskauf sechzig bis neunzig Minuten – Hauptgrund ist das gesetzlich vorgeschriebene Verlesen des kompletten Vertrags, worauf wir von AKZEPTA Immobilien Sie im Vorfeld einstellen. Bei komplexen Verträgen, etwa mit Erbengemeinschaft oder mehreren Belastungen, kann es länger dauern.

Planen Sie keinen knappen Anschlusstermin, denn gerade die Fragen am Ende des Termins sind oft die wichtigsten. Nutzen Sie die Gelegenheit, jede unklare Formulierung anzusprechen. Nach der Unterschrift sind Änderungen nur mit erneuter Beurkundung möglich – deshalb sollten Sie sich hier bewusst Zeit nehmen und nichts überstürzt unterschreiben. Der Termin dient genau diesem Zweck: Sie sollen den Vertrag verstehen, bevor Sie sich binden, nicht ihn nur schnell hinter sich bringen.

Brauche ich beim Wohnungskauf in Leverkusen die Zustimmung des Verwalters?

Beim Wohnungskauf in Leverkusen brauchen Sie die Zustimmung des Verwalters immer dann, wenn die Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung vorsieht – dann muss der WEG-Verwalter dem Verkauf zustimmen, und ob das der Fall ist, prüfen wir von AKZEPTA Immobilien anhand der Teilungserklärung. Diese Regelung ist bei Eigentumswohnungen keine Seltenheit.

Der Notar holt diese Zustimmung im Rahmen der Abwicklung ein; wir stellen sicher, dass sie rechtzeitig vorliegt und den Ablauf nicht verzögert. Fehlt die Zustimmung zum Termin, kann sich die Umschreibung hinziehen. Deshalb klären wir diesen Punkt früh, damit Ihr Kauf nicht an einer vergessenen Unterschrift des Verwalters hängen bleibt.

Was muss ich zum Notartermin in Leverkusen mitbringen?

Zum Notartermin in Leverkusen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Steuer-Identifikationsnummer, die Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung und – falls noch nicht eingereicht – die Finanzierungsbestätigung Pflicht – daran erinnern wir von AKZEPTA Immobilien Sie rechtzeitig. Kann ein Partner nicht persönlich erscheinen, benötigen Sie zusätzlich eine notarielle Vollmacht.

Von uns erhalten Sie vor dem Termin eine vollständige Checkliste, damit nichts fehlt und der Ablauf glattgeht. Ein vergessenes Dokument kann den Termin platzen lassen. Mit unserer Vorbereitung passiert Ihnen das nicht – wir prüfen die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen, bevor Sie zum Notar gehen, damit der wichtigste Termin Ihres Kaufs reibungslos verläuft.

Was passiert nach dem Notartermin in Leverkusen?

Nach dem Notartermin in Leverkusen folgt eine feste Abfolge, die wir von AKZEPTA Immobilien für Sie koordinieren: Zunächst wird die Auflassungsvormerkung eingetragen (ein bis zwei Wochen), dann kommen Grunderwerbsteuerbescheid und Fälligkeitsmitteilung (jeweils vier bis acht Wochen).

Erst nach Ihrer Zahlung erfolgt die Eigentumsumschreibung, die zwei bis sechs Monate dauern kann. Sie überweisen den Kaufpreis also nie vor der grundbuchlichen Sicherung durch die Vormerkung. Die Übergabe der Wohnung regeln wir individuell mit Ihnen und dem Verkäufer und behalten alle Fristen im Blick, damit der Ablauf zügig und ohne Verzögerung bis zur Schlüsselübergabe durchläuft. So wissen Sie in jeder Phase, welcher Schritt als Nächstes ansteht und wann Ihr Eigentum endgültig gesichert ist.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Akzepta Immobilien GmbH

Altstadtstrasse 91-93
51379 Leverkusen

Tel.: 02171 / 94 98 98

Fax: 02171 / 94 98 99